Christian Vollheim Rechtsanwalt - Bad Ems

Adresse: Römerstraße 42, 56130 Bad Ems.
Telefon: 026033935.
Webseite: rechtsanwaltvollheim.de
Spezialitäten: Rechtsanwalt.
Andere interessante Daten: Onlinetermine, Rollstuhlgerechter Parkplatz, WC, Termin erforderlich, Terminvereinbarung empfohlen.
Bewertungen: Dieses Unternehmen hat 14 Bewertungen auf Google My Business.
Durchschnittliche Meinung: 4.4/5.

📌 Ort von Christian Vollheim Rechtsanwalt

Christian Vollheim Rechtsanwalt - Ihre kompetente Anwaltskanzlei in Bad Ems

Christian Vollheim Rechtsanwalt ist eine renommierte Anwaltskanzlei in Bad Ems, die seit vielen Jahren für qualitativ hochwertige juristische Beratung und Vertretung steht. Die Kanzlei befindet sich günstig in der Römerstraße 42, was eine zentrale und leicht erreichbare Lage darstellt. Unter der Telefonnummer 026033935 können Sie den Fachanwalt persönlich erreichen oder die Webseite www.rechtsanwaltvollheim.de besuchen.

Beschreibung der Spezialitäten und Dienstleistungen

  • Beschäftigungszweige: Rechtsanwalt

Weitere interessante Informationen

  • Online-Termine
  • Rollstuhlgerechter Parkplatz
  • WC verfügbar
  • Termin ist erforderlich
  • Terminvereinbarung wird empfohlen

Bewertungen und Meinungen der Kunden

Die Kanzlei hat insgesamt 14 Bewertungen auf Google My Business erhalten, wobei der durchschnittliche Wert bei 4,4 von 5 Sternen liegt. Die zufriedenen Kunden loben besonders die kompetente und zuverlässige Beratung, die freundliche und verständliche Kommunikation sowie die langjährige Erfahrung des Anwalts. Einige Kunden betonen, dass Christian Vollheim sich Zeit nimmt, um ihre Anliegen genau zu verstehen und ihnen dabei hilft, die richtige Entscheidung für ihren Fall zu treffen. Die meisten Bewertungen empfehlen die Kanzlei ausdrücklich weiter.

👍 Bewertungen von Christian Vollheim Rechtsanwalt

Christian Vollheim Rechtsanwalt - Bad Ems
Sophie W.
5/5

Meine Erfahrung mit Herrn Vollheim war überaus positiv. Er hat sich Zeit genommen, um meine Anfrage und Motivation zu verstehen, bevor er innerhalb kurzer Zeit meine Fragen für einen Fall beantwortet und mir damit sehr weitergeholfen hat. Seine ehrliche, sensible und freundliche Art schafften schnell ein hohes Maß an Vertrauen. Er hat sich ausführlich Zeit genommen, um mich verständlich zu informieren. Ich bin Herrn Vollheim für seine zuverlässige und professionelle Unterstützung sehr dankbar und kann ihn nur weiterempfehlen.

Christian Vollheim Rechtsanwalt - Bad Ems
Subutai
5/5

Herr Vollheim ist ein absolut fähiger Rechtsanwalt auf seinem Gebiet. Mein Vater war schon seit Jahren Kunde bei ihm und ich bin ebenfalls Kunde. Herr Vollheim nimmt sich Zeit und Geduld für jeden meiner Anliegen als Kunde und bisher waren alle Anliegen stehts Erfolgreich zum Abschluss gebracht. Weiter so Herr Vollheim.

Christian Vollheim Rechtsanwalt - Bad Ems
Thomas B.
5/5

Schnelle Terminvergabe. Ruhige, sachliche Sachverhaltsaufnahme. Ausführliche Beratung über den Sachverhalt und weiters Vorgehen. RA Vollheim drängt nicht zur gerichtlichen Auseinandersetzung sondern versucht erfolgreich eine Einigung. Ich bin sehr zufrieden.

Christian Vollheim Rechtsanwalt - Bad Ems
Jens-Christopher V.
5/5

Engagiert, freundlich und für Ihre Sache einstehend. Sachlichkeit und Fachwissen habe ich stets bei Herrn Vollheim geschätzt! Selbst wenn das Ergebnis bei Gericht nicht immer meinen Vorstellungen entspricht: Mein positives Urteil fällt nicht anders aus. Christliche Nächstenliebe und Mandantenbindung (auch nach einem Mandat) sind Dinge, die nicht hoch genug eingeschätzt werden können! Danke!

Christian Vollheim Rechtsanwalt - Bad Ems
Erwin P.
1/5

Kein Wunder, dass sie gewonnen haben.
Wie festgestellt, vom Landesdatenschutz Beauftragten, hat sich Herr RA Vollheim nicht an die DSGVO somit Grundrecht/ein EU-Menschenrecht gehalten. Keine Datenschutzbehörde erlässt einen Rechtsbehelf grundlos, nur wenn hier gegen geltende Normen verstoßen wurde, wie bei Herrn Kaut zu lesen.
Eine andere Frage kommt mir auf. Warum duldet Herr RA Vollheim diese Rezession? Es gibt immer die Möglichkeit falsche Rezessionen Google zu melden und aus dem Netz nehmen zulassen.
Nun diskreditieren und würdigen Herr RA Vollheim, Herrn Kauth hier noch herab-nach meiner persönlichen Ansicht. In dem er sich brüstet Herrn Kauth eine Niederlage und Kosten beigebracht zuhaben. Diese Reaktion des Herrn RA Vollheim ist bedeutungsvoll und zeigt mir deutlich wie seine Arbeitsweiße Wirkung zeigt und wie sein Verständnis zu internationalem Grundrechtrecht steht.
Das Herr RA Vollheim wegen des Verstoßes gegen EU-Menschen/ Grundrechte zurecht bewertet wird steht wohl aus den oben genannten Gründen außer Frage.
Beobachten wir die Entwicklung und mögliche Bewertung, einer disziplinarische Stelle des Herrn RA Vollheim.
Herrn Kauth ist vielleicht ein wirtschaftlicher Schaden endstanden, was jedoch ohne Zweifel entstanden ist, ist eine Ehrkränkung und Verletzung der Würde und des Ansehens der Person wenn Daten und Informationen verarbeitet wurden wie von der Datenschutzbehörde bemängelt.

Christian Vollheim Rechtsanwalt - Bad Ems
Wolfgang S.
1/5

Vorsicht vor diesem Menschen, der sich nicht entblödet, seinen christlichen Glauben als "Qualitätsmerkmal" in seine Selbstdarstellung einzupflegen.

Ich hatte ein 30minütiges Erstberatungsgespräch bei ihm. Damit er überhaupt tätig wird, verlangte er eine Vorauszahlung von 1.000 € .

Ich ziehe es vor, mit diesem raffgierigen Zeitgenossen keinen weiteren Kontakt zu pflegen.

Christian Vollheim Rechtsanwalt - Bad Ems
Alexa S.
5/5

Herr Vollheim, hat mich jetzt eine lange Zeit bei einem Rechtsstreit unterstützt mit Erfolg. Ich konnte jeder Zeit mich in der Kanzlei melden ob telefonisch oder per Mail er hatte immer ein offenes Ohr. Vielen Dank für Ihre tolle Unterstützung !!

Christian Vollheim Rechtsanwalt - Bad Ems
Christian G.
5/5

Etwas komplizierterer Fall - mit einem einzigen Brief von Herrn RA Vollheim dauerhaft gelöst! Auch die "Nachsorge" vorbildlich.

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