Angela B.
1/5
Diese Bewertung gilt nicht der anwaltlichen Tätigkeit, die wegen Nichtzustandekommens eines Mandatsvertrages nicht beurteilt werden kann - ich kann mir aber gut vorstellen, dass dieser Anwalt sich z.B. gut durchsetzen kann - bei bestimmten Randbedingungen. Diese Bewertung betrifft sein Auftreten, Benehmen und meines Erachtens autoritatives Auftreten in einem ersten und letzten Gespräch.
Ich las soeben Herrn Lang's Reaktion auf meine Bewertung. Seine von ihm als "deutliche Worte" bezeichneten verbalen Äusserungen waren nach meinem Empfinden autoriär und belehrend, emotional unkontrolliert und herablassend und ebenfalls nach meinem Empfinden jähzornig. Mein Lebensgefährte empfand es ebenso. Herr Dr. Lang's Behauptung, ich habe zu strafrechtlich hochriskanten Vorgehen aufgefordert ist unwahr; ganz im Gegenteil behauptete Herr Dr. Lang mein Lebensgefährte sei an meiner Adresse offizieller Mieter, obwohl er dort keinerlei Mietvertrag hat, keinerlei Mietkosten je übernommen hat und keinerlei Einrichtungsgegenstände dort je beigetragen hat. Mein Freund ist in meiner Wohnung bis heute lediglich Gast - und das sogar auf eigenen Wunsch hin, insbesondere da er nicht geschieden ist. Als ich erwähnte, dass ich aus gesundheitlichen Gründen nicht praktiziere und auf Wohngeld angewiesen bin, entglitt Herr Lang verbal ganz ausserordentlich. Da er dies hier nun auch noch öffentlich äussert und ich meine, dass das einer Ehrverletzung gleichkommt, werde ich mir juristischen Rat holen.
Das hat man davon, wenn man so gutherzig ist, dass man einen Menschen und späteren ganz engen Freund ursprünglich bei sich Gast sein lässt, weil dessen Ehefrau seinen eigenen Wohnraum mit einem Geliebten belegt und er zeitweise deswegen seine Wohnung nicht mehr betreten wollte/konnte.
Was ist das hier nur für eine Gesellschaft geworden!🙏
Dipl.-Psych. Angela Busch-Ahrens
Psychologische Psychotherapeutin,approb.
Fachrichtung Psychoanalyse, Tiefenpsychologie.