Kinberger-Schuberth-Fischer Rechtsanwälte-GmbH - Zell am See

Adresse: Salzachtal-Bundesstraße 13, 5700 Zell am See, Österreich.
Telefon: 654256555.
Webseite: ra-zell.at.
Spezialitäten: Rechtsanwalt, Strafverteidiger, Scheidungsanwalt, Rechtsanwalt für Familienrecht, Rechtsdienstleistungen, Prozessanwalt.
Andere interessante Daten: Rollstuhlgerechter Parkplatz, WC.
Bewertungen: Dieses Unternehmen hat 34 Bewertungen auf Google My Business.
Durchschnittliche Meinung: 2.5/5.

Ort von Kinberger-Schuberth-Fischer Rechtsanwälte-GmbH

Die Kanzlei Kinberger-Schuberth-Fischer Rechtsanwälte-GmbH ist eine etablierte Anwaltskanzlei mit Schwerpunkt auf Rechtsberatung, Strafverteidigung, Scheidungsrecht, Familienrecht und Prozessführung. Sie finden die Kanzlei unter der Adresse Salzachtal-Bundesstraße 13, 5700 Zell am See, Österreich. Die Kanzlei ist über die Telefonnummer 654256555 erreichbar.

Auf der Website ra-zell.at können Sie sich ausführlich über die Leistungen der Kanzlei informieren. Die Kanzlei bietet eine breite Palette von Rechtsdienstleistungen an und zeichnet sich durch eine hohe Kompetenz und Erfahrung in den genannten Rechtsbereichen aus.

Die Kanzlei verfügt über einen rollstuhlgerechten Parkplatz und WC, was sie zu einer behindertengerechten Kanzlei macht. Insgesamt hat die Kanzlei 34 Bewertungen auf Google My Business erhalten, wobei die durchschnittliche Bewertung bei 2.5/5 liegt.

Wenn Sie auf der Suche nach einer kompetenten Anwaltskanzlei in Zell am See sind, die sich auf Rechtsberatung, Strafverteidigung, Scheidungsrecht, Familienrecht und Prozessführung spezialisiert hat, ist die Kanzlei Kinberger-Schuberth-Fischer Rechtsanwälte-GmbH eine gute Wahl. Die Kanzlei verfügt über eine zentrale Lage und bietet eine breite Palette von Rechtsdienstleistungen an.

Es wird empfohlen, sich vorab auf der Website ra-zell.at über die Leistungen und Spezialgebiete der Kanzlei zu informieren und gegebenenfalls einen Termin zu vereinbaren. Die Kanzlei ist über die Telefonnummer 654256555 erreichbar.

Zögern Sie nicht, die Kanzlei Kinberger-Schuberth-Fischer Rechtsanwälte-GmbH zu kontaktieren, wenn Sie rechtliche Beratung oder Vertretung benötigen. Das Team der Kanzlei steht Ihnen gerne zur Seite und wird sich bemühen, Ihre rechtlichen Angelegenheiten zu Ihrer Zufriedenheit zu lösen.

Bewertungen von Kinberger-Schuberth-Fischer Rechtsanwälte-GmbH

Kinberger-Schuberth-Fischer Rechtsanwälte-GmbH - Zell am See
Lars Handrick
1/5

Wir haben uns im Sommerurlaub verfahren und sind bei dieser Kanzlei versehentlich auf den Parkplatz gefahren.
Natürlich standen dort Schilder mit dem Hinweis wenden verboten.
In der Not können aber schonmal Fehler passieren.
Dieser Fehler wird mit 285,10€ bestraft, indem ein Handybild vom PKW und Kennzeichen gemacht und eine Anzeige wegen Besitzstörung auf den Weg gebracht wird.
Ein guter Nebenverdienst für diese Kanzlei!
Eigentlich wären Minus 5 Sterne besser gewesen!

Kinberger-Schuberth-Fischer Rechtsanwälte-GmbH - Zell am See
Matthias Schuhbauer
1/5

Wir waren heuer ebenfalls in Zell am See im Urlaub. Hab mich verfahren. Habe auch nicht auf Verkehrsschilder geachtet und in dieser Einfahrt gewendet. Jetzt hab ich eine Besitzstörung in Höhe von 285,10€ bekommen. Sauerei!
Haben etwa die Herren Anwälte zu wenig zu tun? Arme Urlauber so auszunehmen! Weiß noch nicht ob ich überhaupt zahlen soll. Meiner Meinung ist das vor Gericht nicht vertretbar da ja auch kein Schaden entstanden ist! Pleite sollen sie gehen!

Kinberger-Schuberth-Fischer Rechtsanwälte-GmbH - Zell am See
Hugo von Payns
1/5

Wegen dem Wenden (9sek.) 285,10€ - 100€ an den Geschädigten(wofür) und 185,10€ Anwaltskosten. Hier wird sogar am Fenster mit Handy gewartet. Aber auch eine Kamera ist verbaut. Schade...Österreich WAR ein schönes Urlaubsland. Bei dem Schreiben sind Sie spezialisiert über andere fachliche Qualitäten kann ich nix sagen. Wird wohl auch nicht dazu kommen. Ein Schelm, wer dabei an Abzocke denken sollte!

Kinberger-Schuberth-Fischer Rechtsanwälte-GmbH - Zell am See
Andrew Walker
1/5

Wer ein Gesetz was Eigentum vor wirklichen Störungen des Besitzes schützen soll, für Abmahnungen wegen wenden nutzt, der muss sich nicht wundern, wenn die aktuellen Bewertungen hier eine klare Sprache sprechen. Ich empfehle der Kanzlei die Studie der Harvard Business School zum Thema Google Bewertungen…

Kinberger-Schuberth-Fischer Rechtsanwälte-GmbH - Zell am See
Heinz
1/5

Von dieser Kanzlei werden Unterlassungserklärungen wg. Besitzstörung auf Grund von einem Wendemanöver auf ihrem Parkplatz verschickt. Den anderen Rezensionen folgend mit entsprechender Häufigkeit. Ähnlich gelagerte Fälle wurden von der deutschen Presse bereits als „Parkplatz-Abzocke“ bezeichnet (vgl. Merkur vom 19.12.23).

Kinberger-Schuberth-Fischer Rechtsanwälte-GmbH - Zell am See
Heiko Stüber
1/5

Wenn ein Kleinkind dringend austreten muss (vielen Dank für den Tiolettengang), darf man das Gelände nicht befahren. Nach der Notdurft bekommt man eine Anzeige 285,10 Euro wegen Besitzstörung! Ich werde in Zukunft nicht mehr nach Österreich reisen und mein Geld wo anders hin schaffen. Alles Abzocke Tschüß Österreich

Kinberger-Schuberth-Fischer Rechtsanwälte-GmbH - Zell am See
J Hess
1/5

Besitzstörung wegen Wenden eines PKW. Was soll man dazu noch sagen?

Kinberger-Schuberth-Fischer Rechtsanwälte-GmbH - Zell am See
Hexe Jeannie
5/5

Ich hatte eine sehr zielführende Telefonberatung mit professioneller Ausführung der Einbringung zur Klage. Grossartige Beratung und kurzfristige Umsetzung der Rechtsangelegenheit. Jederzeit wieder gerne!

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