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Keine gute Kanzlei
Ich war Mandant bei Herrn Borsen. Von ihm wurde ich leider immer wieder falsch beraten. Er weiß nicht mal, wann man Berufung einlegen kann.
Er sagte zu mir, dass wir in Berufung gehen können, weil die Berufung zulässig sei. Dann wurde die Berufung vom Gericht sofort als unzulässig verworfen, weil der Streitwert unter 600 Euro lag.
Selbst zu so einfachen Dingen, wie Berufung einzulegen ist Herr Brorsen nicht in der Lage.
Der Streitwert muss über 600 Euro liegen, damit man Berufung einlegen kann. Herr Brorsen legte bei einem Streitwert von 440 Euro Berufung ein. Die Berufung wurde vom Berufungsgericht natürlich sofort als unzulässig verworfen.
Andere Anwälte lachen über solche blöden Fehler.
Herr Brorsen sagte mir, dass auch sein Kollege, Herr Meyer, der Meinung sei, dass die Berufung zulässig sei. Also haben beide Anwälte keine Ahnung.
Anwälte haften ja auch für die (Falsch-)Beratung. Bei Herrn Brorsen muss man dann monatelang seinem Geld hinterherlaufen.
Mir ist durch die Falschberatung ein Schaden entstanden (unnötige Gerichtskosten und Anwaltskosten). Es ist hier offensichtlich, dass Herr Brorsen diese Kosten zahlen muss, aber selbst das macht er nicht. Die Kanzlei steht nicht zu ihrem Fehler.
Auch mit den Verjährungsfristen kennt er sich nicht aus und berät einen hierzu falsch.
Auch mit der Höhe der Gerichtskosten kennt er sich nicht aus. Ich fragte ihn, ob die Rechnung vom Gericht für die Berufung richtig sei. Herr Brorsen antwortete mit ja. Ich war aber der Meinung, dass die Rechnung falsch sei und legte selber ein Rechtsmittel gegen die Gerichtskostenrechnung sein. Und siehe da, ich habe vom Gericht Recht bekommen und die Gerichtskostenrechnung wurde nach unten korrigiert, weil sie nämlich falsch war. Nur Herr Brorsen hat nicht bemerkt, dass die Rechnung falsch war. Er liegt oft falsch mit seiner Rechtsauffassung.
Der Hammer ist, dass Herr Brorsen dann auch noch eine Rechnung für seine falsche Beratung schreibt.
Herr Brorsen legte eine unzulässige Berufung ein, die vom Gericht sofort verworfen wurde, weil die formalen Voraussetzungen nicht erfüllt waren. Dann schrieb Herr Brorsen für diese Schlechtleistung dem Mandanten auch noch eine Rechnung, die der Mandant gar nicht bezahlen muss.
Aber es geht noch weiter:
Wenn man diese Rechnung für die Berufung dann prüft, dann fällt einem auf, dass dort auch noch Dinge auftauchen, die gar nicht berechnet werden dürfen.
Herr Brorsen hat also eine falsche Rechnung geschrieben und dem Mandanten zu viel berechnet.
Er hat einfach eine Terminsgebühr berechnet, obwohl diese in Wirkklichkeit gar nicht entstanden ist. Am Telefon gibt er auch zu, dass er eigentlich gar nicht weiß, wann eine Terminsgebühr berechnet werden darf.
Ich habe mich dann bei der Anwaltskammer über Herrn Brorsen beschwert. Die Anwaltskammer hat dann ein berufsrechtlichen Aufsichtsverfahren gegen Herrn Brorsen eingeleitet.
Auch wichtige Unterlagen, die dem Mandanten gehören, gibt Herr Brorsen nicht an den Mandanten heraus. Auch hier musste ich mich bei der Anwaltskammer beschweren. Die Anwaltskammer kümmert sich jetzt darum.
Wenn Sie Mandant bei Herrn Brorsen waren, empfehle ich Ihnen Ihre bisherigen Rechnungen genau zu prüfen. Herr Brorsen berechnet gerne zu viel. Insbesondere stellt er einem Terminsgebühren in Rechnung, die in Wirklichkeit gar nicht entstanden sind.
Senden Sie Ihre Rechnung an die Anwaltskammer. Diese prüft die Rechnung kostenlos und Sie bekommen möglicherweise Ihr Geld zurück!
Ein Stern ist noch viel zu viel.