Dr. P. U. B.
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Die Bewertung sollte eigentlich bei null Sternen liegen. Die gibt es aber nicht. Es scheint knapp zu sein in der Kanzlei. Jeder Brief wird mit Briefporto abgerechnet obwohl er umsonst per E-Mail geschickt wird. Die Mandantenanordnung, bitte dann auch Briefe zu schicken, wird einfach ignoriert. Rechtsanwalt Rohden denkt auch gar nicht daran, den möglichen Mandanten von unsinnigem Streit vor Gericht abzuhalten. Diese Beratung ist eigentlich nach der Gebührenordnung geschuldet. Etwas kryptisches soll dann der geschuldete Hinweis sein. Rechtsanwalt Rohden hat wahrscheinlich ein Mandat „fortschwimmen sehen“ und hat auf einen richtigen Hinweis verzichtet. Auch die Aufbereitung der Fälle ist eher dünn. Die Zahlen des Gegners nachzuvollziehen, vielleicht sogar nachzurechnen - das wird nicht gemacht/wird nicht hinterfragt. Auch das, was zum Abschluss eines Mandats so dazugehört, wie Kostenausgleichsanträge, Anforderung von vollstreckbaren Ausfertigungen gehört wohl nicht zum Kanzleiprogramm und wird nur auf dringende Nachfrage gemacht. Auch eingegangene Fremdzahlungen liegen dann schon mal einen Monat auf dem Anwaltskonto bevor der Eingang mitgeteilt wird. Zur Prozessförderung gehört auch das „Dranbleiben“. Wo ist die Akte? Arbeitet da jemand dran usw. Das wird bei Rohdens nicht verfolgt, da habe man keinen Einfluss sagt man dem Mandanten. Man könnte alle 4 Wochen mal nachfragen und dranbleiben. Man könnte z.B. beim Präsidenten des Landgerichts fragen und ähnliches. Aber da fehlt bei Rechtsanwalt Rohden jegliches Interesse sich darum zu kümmern.
Falls der werte Leser die Bewertung anzweifelt...
Inzwischen haben wir die entsprechenden Belege gesammelt und können diese gerne, auch kurzfristig zur Verfügung stellen.
Wir können das noch ergänzen.
Herr Rohden musste in einem Objekt gekündigt werden, da er die Schriftsätze die wir mit Frist gefordert haben nicht erstellt hat. Er hat sich noch nicht einmal mit Ausreden gemeldet. Oft wird Herr Rohden auch krank. Die Kündigung erfolgte 2019 im März/ April.
Dreist schonmal bei so einer Nichtleistung noch Vergütung zu verlangen und dann hat er sogar noch die Hybris die einzuklagen. Super Anwalt! Verklagt seine Kunden! Und dann ist die Verjährung des Anspruchs, wenn es denn einen gäbe zum 31.12.2022 zu Ende. Die Klage flattert dann in 2023 ins Haus..und zwar so richtiges Geld will er haben, also nicht nur ein Aufrechnungsversuch.